Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
Neben den klassischen Steuerberatertätigkeiten wie Jahresabschlusserstellung und Erstellen von Steuererklärungen aller Art biete ich Ihnen die Mitwirkung bei der steuerlichen Beratung z.B. im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen oder Vermögensübertragungen an. Gerne erstelle ich auch gutachterliche Stellungnahmen zu vorgegebenen Sachverhalten.
Meine in Ihrem Auftrag erbrachten Leistungen rechne ich monatlich zu den vereinbarten Stundensätzen zzgl. 19% Umsatzsteuer ab. Einen Einzelnachweis über die geleisteten Zeiten stelle ich Ihnen als Anlage zur Rechnung zur Verfügung
Die vereinbarten Konditionen werden schriftlich in einem Vertrag über freie Mitarbeit festgehalten.
Unternehmer
Ich erstelle für Sie Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie die dazu gehörigen Steuererklärungen.
Sie entscheiden, ob ich den Jahresabschluss unter Einsatz einer gängigen Steuerberatungssoftware bei mir erstelle oder ob ich den Jahresabschluss lieber in Ihrem bekannten Buchhaltungssystem bei Ihnen vor Ort erstellen soll. Ich bin flexibel und komme gerne zu Ihnen ins Haus.
Die Erstellung von Jahressteuererklärungen für z.B. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer erfolgt unter Einsatz einer gängigen Steuerberatungssoftware. Zum Leistungsumfang gehört auch die Übermittlung der sog. E-Bilanz an die Finanzverwaltung.
Eine Betriebsprüfung steht an? Ich unterstütze Sie gerne bei den Verhandlungen mit der Finanzverwaltung. Dazu gehören die Unterstützung beim Aufbereiten angeforderter Unterlagen, das Beantworten von Fragen des Betriebsprüfers, die Teilnahme an der Schlussbesprechung sowie im Anschluss die Kontrolle des vom Betriebsprüfer erstellten Betriebsprüfungsberichts.
Meine in Ihrem Auftrag erbrachten Leistungen rechne ich nach der für Steuerberater geltenden jeweils aktuellen Vergütungsverordnung ab. Alternativ kann auch eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Gebühr vereinbart werden oder die Abrechnung nach zeitlichem Aufwand erfolgen.
Die vereinbarten Konditionen werden bei Mandatsaufnahme schriftlich in einem Vertrag über steuerliche Beratung und unter Zugrundelegung allgemeiner Auftragsbedingungen festgehalten.
Privatpersonen
Gerne erstelle ich Ihre privaten Steuererklärungen und berate Sie in Ihren steuerlichen Angelegenheiten.
Für die Einkommensteuer liefern Sie Ihre Unterlagensammlung eines Jahres – sortiert oder unsortiert – bei mir ab. Die für Ihre Steuererklärung notwendigen Belege sind für mich schnell ersichtlich.
Die Kommunikation mit Behörden und dem Finanzamt ist oft schwierig und kann zum Stolperstein werden, wenn man sich mit den fachlichen Begrifflichkeiten nicht auskennt. Übertragen Sie die Verantwortung auf mich. Ich wickle die Kommunikation für Sie ab und Sie müssen sich damit nicht mehr befassen.
Meine in Ihrem Auftrag erbrachten Leistungen rechne ich nach der für Steuerberater geltenden jeweils aktuellen Vergütungsverordnung ab. Alternativ kann auch eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Gebühr vereinbart werden oder die Abrechnung nach zeitlichem Aufwand erfolgen.
Die vereinbarten Konditionen werden bei Mandatsaufnahme schriftlich in einem Vertrag über steuerliche Beratung und unter Zugrundelegung allgemeiner Auftragsbedingungen festgehalten.
Leistungsübersicht
Steuerarten
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Kapitalertragsteuer
- Erbschaftsteuer
- Schenkungsteuer
- Grunderwerbsteuer
Einkunftsarten
- Vermietung oder Verpachtung
- Selbständige Tätigkeit
- Gewerbebetrieb
- Kapitaleinkünfte
- Einkünfte als Arbeitnehmer
- Renteneinkünfte
- Einkünfte aus Veräußerungen
- uvm.
Bilanzierung / Jahresabschluss / EÜR
- Jahresabschluss nach HGB
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Handelsbilanz
- Steuerbilanz
- E-Bilanz
- Freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses
- Offenlegung/Hinterlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger
- Führen der Anlagenbuchhaltung
